Pflegefachmann (m/w/d) 2025
Unsere Zielsetzung:
Wir wollen die leiblichen, geistigen und sozialen Bedürfnisse unserer Bewohner/innen wahrnehmen und berücksichtigen; die Würde des einzelnen alten Menschen achten; seine Lebensgewohnheiten in die Gestaltung des Tagesablaufes einbeziehen und unsere Bewohner/innen im Leben und im Sterben kompetent und liebevoll begleiten.
Dafür ist eine qualifizierte Ausbildung oder Umschulung unbedingt erforderlich.
Für das Ausbildungsjahr 2025 bieten wir deshalb für den
Beruf Pflegefachmann/-frau in unserem Seniorenstift Martinsberg Ausbildungsplätze an.
Die Ausbildung im Überblick:
Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege). Sie führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, dokumentieren Patientendaten und wirken bei der Qualitätssicherung mit.
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen versorgen sie z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre. Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe traten am 1. Januar 2020 in Kraft. Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels haben Auszubildende die Wahlmöglichkeit zwischen Fortsetzung der generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachmann/-frau oder eine Neuausrichtung der Ausbildung gemäß gewähltem Abschluss/Spezialisierung mit entsprechender "Kompetenzvermittlung speziell zur Pflege alter Menschen bzw. zur Pflege von Kindern und Jugendlichen".
Schulische Voraussetzung: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss mit mindestens 2-jähriger Berufsausbildung oder absolvierte 1-jährige Pflegefachhelferausbildung
Zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ist noch die Bewerbung um einen Platz an einer Berufsfachschule, mit der ein Schulvertrag abgeschlossen wird, erforderlich.
Sehr gerne dürfen Sie sich bei Interesse an einer qualifizierten Umschulung bei uns bewerben. Wir freuen uns auf Sie!!
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.