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Entscheiderinnen bzw. Entscheider (w/m/d), unbefristet

Für das Referat 53E - Außenstelle Zirndorf in AnkER-Einrichtung - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstort Zirndorf
mehrere Entscheiderinnen bzw. Entscheider unbefristet (w/m/d)
(E 12 TV EntgO Bund bzw. A 10 bis A 12 BBesO)
Kennziffer: BAMF-2024-603
In den Außenstellen des Bundesamtes werden federführend operative Tätigkeiten im Asyl- und Integrationsbereich wahrgenommen. Neben der allgemeinen Verwaltungsarbeit werden Sie schwerpunktmäßig als Entscheiderin bzw. Entscheider im Asylbereich eingesetzt.
Erfahren Sie mehr über das Asylverfahren und die Tätigkeit einer Entscheiderin bzw. eines Entscheiders auf unserer Homepage www.bamf.de/asyl.

Ihre Aufgaben

Sie bearbeiten als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter Asylerst- und Folgeverfahren, indem Sie eingehende Anträge prüfen, persönliche Anhörungen mit Asylbewerbenden in deutscher Sprache unter Beisein einer dolmetschenden Person durchführen, über die Asylanträge entscheiden und anschließend Bescheide erstellen
Außerdem entscheiden Sie über das Vorliegen von Abschiebungsverboten, erlassen Abschiebungsandrohungen und ordnen Einreise- und Aufenthaltsverbote an
Darüber hinaus prüfen Sie Asylanträge im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III) und bereiten diese für ein eventuelles Übernahmeverfahren auf
Des Weiteren bearbeiten Sie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren und überprüfen Entscheidungen über Asylanträge

Ihr Profil

Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau. Förderlich sind die Fachrichtungen Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften
Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen*
Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen
Sie interessieren sich für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und migrationspolitische Fragestellungen und verfügen idealerweise bereits über Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten; dazu zählen u.a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz, Dublin III Verordnung sowie die jeweiligen Verwaltungsvorschriften
Bevorzugt werden Personen mit Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
Sie besitzen Offenheit, eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise mit hoher Eigeninitiative auch bei Termindruck sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
Ihre Selbstsicherheit und Diversitykompetenz ermöglichen Ihnen ein empathisches Auftreten in Ihrem Arbeitsumfeld
Durch Ihre Flexibilität, Motivation und Neugier sind Sie bereit, bei Bedarf auch in anderen Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden
Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen
Ein vollständiger Masernschutz ist nach §20 Abs. 9 IfSG zwingend erforderlich

Unser Angebot

Eine unbefristete Einstellung in der Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund
Es können sich auch Beamtinnen und Beamte des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 12 bewerben. Diese sollen in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes eingesetzt werden. Beamtinnen und Beamte auf Probe in niedrigeren Laufbahnen sind nicht bewerbungsberechtigt
Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, ist die Tätigkeit beim Bundesamt für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund zunächst im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beim Bundesamt möglich. Hierbei sind die beamten- und tarifrechtlichen Regelungen maßgeblich
Das Bundesamt ist bestrebt, Ihnen als Mittel der Personalentwicklung auch die Möglichkeit einer Verbeamtung anzubieten. Dies erfolgt in einem gesonderten Verfahren, an welchem nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit, abhängig von der haushälterischen Lage sowie dem Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen teilgenommen werden kann
Abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld
Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und ein breites Fortbildungsangebot, auch in unserem behördeneigenen Qualifizierungszentrum
Einen sicheren Arbeitsplatz sowie attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, u.a. durch flexible Arbeitszeitgestaltung
Das Bundesamt bietet ein lebendiges Gesundheitsmanagement und verschiedene Sportangebote

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 03.10.2024 ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem "Interamt". Klicken Sie dazu bitte auf den Button "Online bewerben" auf dieser Seite.
Sollten Sie die Ausschreibung nicht über Interamt gefunden haben, nutzen Sie bitte diesen Link https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1190553.
Für Ihre Bewerbung registrieren Sie sich bitte bei Interamt unter https://www.interamt.de/koop/app/registrieren. Sollten Sie bereits angemeldet sein, nutzen Sie bitte Ihr Login. Bei technischen Problemen und Fragen zu Ihrer Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an Interamt unter der Nummer 0385 4800-140 oder per E-Mail: kontakt@interamt.de.
Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen des Online-Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist im System hochzuladen.
Ein Anschreiben bzw. Motivationsschreiben ist im Rahmen der Bewerbung nicht erforderlich.
Bei ausländischem Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
*Diplomabschlüsse der staatlichen und staatlich anerkannten Berufsakademien folgender Länder i.S. des § 20 i.V.m. § 7 Nummer 2 Buchstabe a Bundeslaubahnverordnung (BLV) werden als einem an einer (Fach-) Hochschule erworbenen Bachelorabschluss gleichwertig angesehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (nur die ehemalige staatliche Berufsakademie), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Informationen zur Sicherheitsüberprüfung können Sie dem Hinweisblatt entnehmen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.bamf.de/karriere.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen das Service-Center unter der Rufnummer 0911/943-0 bzw. unter service@bamf.bund.de gern zur Verfügung.
Informationen zum BAMF und seinem Aufbau erhalten Sie im Internet unter www.bamf.de.
Die Stelle ist grundsätzlich für eine Wahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Das Bundesamt hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Passt das BAMF zu mir?
Das Bundesamt bietet seinen Mitarbeitenden sinnstiftende, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeiten in einem motivierten, kompetenten und kollegialen Umfeld. Außerdem bieten wir Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz sowie attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

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Veröffentlicht am 15.09.2024

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