Beschäftigte/n (m/w/d) im Justizvollzugsdienst
Die Justizvollzugsanstalt Erlangen sucht frühestens zum 1. Februar 2025
1 Beschäftigte/n (m/w/d) im Justizvollzugsdienst in Vollzeit befristet bis 31. Januar 2026.
Aufgaben
Beaufsichtigung, Betreuung, Versorgung und sichere Unterbringung von Gefangenen.
Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- mindestens qualifizierender Mittelschulabschluss oder Mittelschulabschluss (9 Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung,
- Mindestalter 18 Jahre (zum Stichtag 1. Februar 2026)
- Höchstalter 34 Jahre (zum Stichtag 1. Februar 2026),
- Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst,
- hohe psychische und physische Belastbarkeit,
- Bereitschaft zur Teilnahme am Auswahlverfahren 2025 für die Einstellung in die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt „Allgemeiner Vollzugsdienst“ zum 1. Februar 2026.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen.
Allgemeine Informationen über den Justizvollzug in Bayern und das angestrebte Berufsbild finden Sie unter http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/berufsfelder/
Nähere Auskünfte erteilt gerne die Justizvollzugsanstalt Erlangen, Telefon (09131) 782 - 201 (Herr Hutter).
Ihre Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Prüfungs- und Arbeitszeugnissen richten Sie bitte bis 15. Januar 2025 ausschließlich per E-Mail an hg.er@jv.bayern.de
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerberinnen bzw. Bewerber der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bitte reichen Sie nur gut lesbare Kopien ein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.
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